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Als Schusswaffen im Sinne des österreichischen Waffenrechts gelten Waffen, mit denen feste Körper (Geschoße) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können.
Es gibt drei Kategorien von Schusswaffen:
Zu den verbotenen Waffen der Kategorie A zählen zum Beispiel:
Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B
Eine überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Waffengesetz 1996
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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