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Er- und Ablebensversicherungen können als Sicherheit zugunsten der Kreditgeberin/des Kreditgebers abgetreten werden. Das heißt, dass im Falle des Ablebens der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers zuerst der offene Kreditbetrag durch die Versicherung beglichen wird. Erst dann erhalten die Begünstigten den Rest der Versicherungssumme.
Wer bereits eine bestehende Er- und Ablebensversicherung hat, kann diese – nach einer eventuell notwendigen Erhöhung der Versicherungssumme – der Bank als Sicherheit anbieten.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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