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Im Außerstreitverfahren wird wie im Zivilprozess über privatrechtliche Ansprüche entschieden. Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als der Zivilprozess. Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen). Die Parteien im Außerstreitverfahren heißen Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner.
Ausführliche Informationen zum Thema "Außerstreitverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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