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Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).
Schuldenberatung hat folgende Zwecke:
Liste Staatlich anerkannter Schuldenberatungsstellen (→ Schuldenberatung) in Österreich
Auf den Seiten der Staatlich anerkannten Schuldenberatung (→ Schuldenberatung) besteht die Möglichkeit der Pfändungs- und Kreditberechnung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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