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Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung
Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).
Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Zwangsvollstreckung – Exekution" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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