Datenschutz |Impressum |Sitemap |Cookies |Ortsplan |Barrierefreiheit
Startseite > Gemeindeleben > Betriebe > Interessante Links
Grundsätzlich ist der zuständige Krankenversicherungsträger über eine Namensänderung zu informieren:
Wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erledigt die Änderungsmeldung Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld), erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice (→ AMS). Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirtinnen/Landwirte sowie Selbstständige.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen