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Laut EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) sind seit 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel verpflichtend mit einer Nährwertinformation zu versehen.
Verpflichtend ist die Angabe folgender "Big Seven" in Tabellenform bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter:
Die EU-Verordnung bietet Raum für Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung. So sind u.a. Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die
von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.
Weitere Informationen zur Auslegung der Ausnahmebestimmungen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (siehe unter Zusätzliche Informationen).
EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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