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Änderungen am Kfz, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, sind der zuständigen Landeshauptfrau/dem zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Sind keine wesentlichen technischen Merkmale betroffen und werden Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt, kann die Änderung genehmigt werden und wird in das Genehmigungsdokument eingetragen.
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Genehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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