Datenschutz |Impressum |Sitemap |Cookies |Ortsplan |Barrierefreiheit
Startseite > Bürgerservice > Formulare
In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen