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Die Zivildiensterklärung kann widerrufen werden, wenn erklärt wird, dass keine Gewissensgründe mehr gegen die Leistung des Wehrdienstes bestehen.
Die Widerrufserklärung kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Zuweisungsbescheides sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes schriftlich bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden.
Innerhalb eines Jahres nach Abgabe einer Widerrufserklärung kann keine neuerliche Zivildiensterklärung eingebracht werden.
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