Datenschutz |Impressum |Sitemap |Cookies |Ortsplan |Barrierefreiheit
Startseite > Bürgerservice > Formulare
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle Ehen
Der Registerauszug zur Ehe ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der beim Standesamt ausgestellten Heiratsurkunde.
Der Registerauszug Ehe enthält:
Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen