Datenschutz |Impressum |Sitemap |Cookies |Ortsplan |Barrierefreiheit
Startseite > Gemeindeleben > Inserate > Inserate
Als Kündigungsschutz bezeichnet man den Schutz vor einer Kündigung seitens der Vermieterin/des Vermieters.
Diese/dieser darf einen bestehenden Mietvertrag im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur kündigen, wenn ein vom Gesetz als wichtig anerkannter Kündigungsgrund vorliegt.
§ 30 Mietrechtsgesetz (MRG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen