Datenschutz |Impressum |Sitemap |Cookies |Ortsplan |Barrierefreiheit
Startseite > Gemeindeleben > Betriebe > Interessante Links
Jede erwachsene Person kann selbst wählen. Auch Menschen mit gesetzlicher Vertretung behalten das Wahlrecht.
Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
§ 250 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen