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Um den Familiennamen ändern lassen zu können, muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:
Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Ausführliche Informationen zum Thema "Vor- und Familienname des Kindes" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Namensänderungsgesetz (NÄG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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