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Sinnverwandter Begriff: Anwältin/Anwalt
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind juristisch besonders ausgebildete Beraterinnen/Berater, Vertreterinnen/Vertreter und Helferinnen/Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind unabhängig und haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Sie können ihre Mandantinnen/Mandanten (Klientinnen/Klienten) gerichtlich und außergerichtlich, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vor allen österreichischen Gerichten und Behörden vertreten.
Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsanwälte" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (→ ÖRAK)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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