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Besteht bei einem Unfall zusätzlicher Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung, so werden Leistungen nach Maßgabe des abgeschlossenen Vertrages erbracht wie z.B.
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Diese Meldung kann in vielen Fällen online durchgeführt werden. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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